Asbest - Das unterschätzte Gesundheitsrisiko
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral und bedeutet so viel wie „unauslöschlich, unzerstörbar“. Es besitzt viele gute Eigenschaften: Es ist nicht brennbar, chemisch beständig gegen sowohl Säuren als auch Laugen, elektrisch isolierend und extrem Zugfest. Deswegen wurde es allein zwischen 1950 und 1990 in nahezu 3000 Industrieprodukten verwendet. Gleichzeitig aber ist Asbest auch ein krebserregender Gefahrstoff der Gruppe I ( sehr stark gefährdend).
Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen Asbestfasern (Weichasbest) und stark gebundenen Asbestfasern (Hartasbest). Zu einer Faserfreisetzung kommt es bei Hartasbestprodukten nur durch mechanische Bearbeitung wie zum Beispiel Trennen, Sägen, Bohren, Schleifen, sowie durch Reinigungsarbeiten mit einem Hochdruckreiniger oder einer Stahlbürste. Hingegen es bei Weichasbestprodukten bereits durch normale Verwitterung und durch Luftbewegung die Gefahr einer Faserfreisetzung gibt. Zusätzlich ist die Zahl der freigesetzten Fasern bei Weichasbest deutlich größer als bei Hartasbest.
Beispiele für Hartasbest: Dachplatten, Fassadenbekleidungen, Rohre, Fensterbänke, Fußbodenbeläge
Beispiele für Weichasbest: Dämmung, Spritzputz, Deckenbeschichtungen, Brandschutzklappen, CV-Beläge ( Cushioned-Vinyl-Beläge), Klebstoffe für z.B. Bodenbeläge
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Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen Asbestfasern (Weichasbest) und stark gebundenen Asbestfasern (Hartasbest). Zu einer Faserfreisetzung kommt es bei Hartasbestprodukten nur durch mechanische Bearbeitung wie zum Beispiel Trennen, Sägen, Bohren, Schleifen, sowie durch Reinigungsarbeiten mit einem Hochdruckreiniger oder einer Stahlbürste. Hingegen es bei Weichasbestprodukten bereits durch normale Verwitterung und durch Luftbewegung die Gefahr einer Faserfreisetzung gibt. Zusätzlich ist die Zahl der freigesetzten Fasern bei Weichasbest deutlich größer als bei Hartasbest.
Beispiele für Hartasbest: Dachplatten, Fassadenbekleidungen, Rohre, Fensterbänke, Fußbodenbeläge
Beispiele für Weichasbest: Dämmung, Spritzputz, Deckenbeschichtungen, Brandschutzklappen, CV-Beläge ( Cushioned-Vinyl-Beläge), Klebstoffe für z.B. Bodenbeläge
Wann müssen asbesthaltige Gebäude oder Wohnungen saniert werden?
Diese Bewertung muss und kann nur durch zertifizierte Sachkundige für Asbest nach Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) erfolgen. Nur in Schutzkleidung und Atemschutz ist das Entfernen von Asbestprodukten zugelassen, wenn die dazugehörige Sachkunde nach Nr.2.7 der TRGS 519 (Anlage 4) für Abbruch-, Sanierungs-, oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten erworben wurde.