Asbest - Das unterschätzte Gesundheitsrisiko


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral und bedeutet so viel wie „unauslöschlich, unzerstörbar“. Es besitzt viele gute Eigenschaften: Es ist nicht brennbar, chemisch beständig gegen sowohl Säuren als auch Laugen, elektrisch isolierend und extrem Zugfest. Deswegen wurde es allein zwischen 1950 und 1990 in nahezu 3000 Industrieprodukten verwendet. Gleichzeitig aber ist Asbest auch ein krebserregender Gefahrstoff der Gruppe I ( sehr stark gefährdend).

Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen Asbestfasern (Weichasbest) und stark gebundenen Asbestfasern (Hartasbest). Zu einer Faserfreisetzung kommt es bei Hartasbestprodukten nur durch mechanische Bearbeitung wie zum Beispiel Trennen, Sägen, Bohren, Schleifen, sowie durch Reinigungsarbeiten mit einem Hochdruckreiniger oder einer Stahlbürste. Hingegen es bei Weichasbestprodukten bereits durch normale Verwitterung und durch Luftbewegung die Gefahr einer Faserfreisetzung gibt. Zusätzlich ist die Zahl der freigesetzten Fasern bei Weichasbest deutlich größer als bei Hartasbest.

Beispiele für Hartasbest: Dachplatten, Fassadenbekleidungen, Rohre, Fensterbänke, Fußbodenbeläge
Beispiele für Weichasbest: Dämmung, Spritzputz, Deckenbeschichtungen, Brandschutzklappen, CV-Beläge ( Cushioned-Vinyl-Beläge), Klebstoffe für z.B. Bodenbeläge

  • Ca. 1900 wurde erkannt das Asbest gesundheitsschädlich ist
  • 1927 Erkenntnis: Ursache für Asbestose (Asbeststaublunge) sind Asbestfasern
  • 1936 Anerkennung von Asbestose als Berufskrankheit
  • 1943 Anerkennung von Lungenkrebs als Berufskrankheit aufgrund Asbestfasern
  • 1973 Erste detaillierte Schutzvorschrift (VBG 119), erster Luftgrenzwert wird festgeschrieben
  • 1977 Anerkennung der Berufskrankheit Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) aufgrund Asbesteinwirkung
  • 1979 Erstes Verwendungsverbot für Spritzasbest
  • 1990 Herstellungsverbot für Asbestzement
  • 1993 Verbot des Inverkehrbringens von asbesthaltigen Produkten
  • 1997 Anerkennung von Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit aufgrund Asbestfasern

Man unterscheidet zwischen schwach gebundenen Asbestfasern (Weichasbest) und stark gebundenen Asbestfasern (Hartasbest). Zu einer Faserfreisetzung kommt es bei Hartasbestprodukten nur durch mechanische Bearbeitung wie zum Beispiel Trennen, Sägen, Bohren, Schleifen, sowie durch Reinigungsarbeiten mit einem Hochdruckreiniger oder einer Stahlbürste. Hingegen es bei Weichasbestprodukten bereits durch normale Verwitterung und durch Luftbewegung die Gefahr einer Faserfreisetzung gibt. Zusätzlich ist die Zahl der freigesetzten Fasern bei Weichasbest deutlich größer als bei Hartasbest.

Beispiele für Hartasbest: Dachplatten, Fassadenbekleidungen, Rohre, Fensterbänke, Fußbodenbeläge
Beispiele für Weichasbest: Dämmung, Spritzputz, Deckenbeschichtungen, Brandschutzklappen, CV-Beläge ( Cushioned-Vinyl-Beläge), Klebstoffe für z.B. Bodenbeläge


Wann müssen asbesthaltige Gebäude oder Wohnungen saniert werden?           

Diese Bewertung muss und kann nur durch zertifizierte Sachkundige für Asbest nach Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) erfolgen. Nur in Schutzkleidung und Atemschutz ist das  Entfernen von Asbestprodukten zugelassen, wenn die dazugehörige Sachkunde nach Nr.2.7 der TRGS 519 (Anlage 4) für Abbruch-, Sanierungs-, oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten erworben wurde.

Wir sind im Besitz der Sachkunde für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten seit dem 17.09.1996 und sind im Besitz der Sachkunde für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest geringen Umfangs seit dem 26.2.2015.
Haben Sie Interesse an einer Sanierung, Bewertung oder Identifizierung von asbesthaltigen Stoffen? So machen wir Ihnen gerne ein Angebot.

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